Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Richard Naylor Photography

§ 1

Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die Geschäftsbedingungen haben für alle unsere Angebote, Verkäufer, Lieferungen und Leistungen sowie alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen Gültigkeit. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung stimmen wir ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Sind die Geschäftsbedingungen dem Kunden nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Kunde sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.

· § 2

· Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung der Bilder erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Bilder erwerben zu wollen.

(3) Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrags durch uns zustande.

(4) Selbst wiederholte Kulanzleistungen durch uns begründen für die Zukunft keinen Anspruch.

· § 3

· Urheberrecht und Nutzungsrecht

(1) Das Urheberrecht an dem Bildmaterial oder den Bilddaten (nachfolgend Bilder) steht allein dem Fotografen Richard Naylor zu. Die Bilder dürfen ohne unsere Genehmigung nicht veröffentlicht, nachgebildet, umgearbeitet, reproduziert oder manipuliert werden.

(2) Jede nicht genehmigte Verwendung, Veröffentlichung oder ungenehmigte Weitergabe der Bilder an Dritte, unabhängig davon, ob dies für eine private oder gewerbliche Nutzung erfolgt, ist unzulässig. Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Honorars, berechnet nach den Sätzen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, zur Zahlung fällig. Es bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

(3) Mit dem Vertragsschluss räumen wir dem Kunden das einmalige und einfache Nutzungsrecht zu dem vereinbarten Verwendungszweck auf dem vereinbarten Verwendungsgebiet ein. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt auch für Exklusivrechte oder Sperrfristen. Die Vergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso ist das Fertigen von Duplikaten zur Archivierung bzw. das Speichern der Bilder zwecks Archivierung untersagt. Kommt es nicht zur Vereinbarung eines Verwendungsgebietes, so ist das Verwendungsgebiet ausschließlich Deutschland.

(4) Unterliegen die Bilder weiteren gesetzlichen oder geistigen Schutzrechten, so beziehen sich die Nutzungsrechte aus diesem Vertrag nicht auf die weiteren Schutzrechte. Diese Schutzrechte sind durch den Kunden beim Schutzrechtsinhaber einzuholen.

(5) Der Kunde ist im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks berechtigt, die Bilder zu bearbeiten. Die Bilder dürfen nicht bearbeitet oder eingesetzt werden zum Zweck unerlaubter Handlungen, in pornographischen Zusammenhängen oder in erniedrigender und entwürdigender Art und Weise für die abgebildeten Person(en). Gleiches gilt für tendenzfremde Bearbeitungen und Verwendungen.

(6) Wir haften nicht, wenn eine auf den Bildern abgebildete Person mit der Veröffentlichung allgemein oder in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist, es sei denn, wir haben die Verwendung ausdrücklich zugesichert. Rechte dieser Personen sind vom Kunden zu klären. Sofern der Kunde ohne Zustimmung dieser Personen die Bilder veröffentlicht, ist er verpflichtet, uns von etwaigen Schadensersatzansprüchen freizustellen.

· § 4

· Urhebervermerk und Belegexemplar

(1) Der Urhebervermerk bei Veröffentlichungen lautet "Rinafotos.de" oder "Richard Naylor Photography"

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung eines Bildes mit entsprechendem Vermerk zu versehen. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Wenn der Kunde gegen die Verpflichtungen zum Urhebervermerk verstoßen sollte, verpflichtet er sich, an uns eine Vertragsstrafe in Höhe des Honorars für das betreffende Bild zu zahlen. Wir sind berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

(4) Von jeder Veröffentlichung ist uns unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplare kostenlos zuzusenden.

(5) Der Kunde gibt automatisch seine / Ihre einverständnis für die Veröffentlichung die Bilder durch Rinafotos oder Richard Naylor Photography.

· § 5

· Vergütung

(1) Unsere Preise sind freibleibend. Irrtum bleibt vorbehalten. Jegliche Verwendung, Veröffentlichung oder andere Nutzung der Bilder ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze orientieren sich an den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, es sei denn, daß mit dem Kunden eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die Auskünfte, die zur Berechnung des Honorars notwendig sind, vor der Nutzung zu erteilen. Entsprechen die Angaben des Kunden nicht der tatsächlich umgesetzten Nutzungsart, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

(2) Vorbehaltlich einer abweichenden, schriftlichen Vereinbarung gelten Honorarvereinbarungen nur für die einmalige Verwendung und den angegebenen Zweck.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum an uns zu zahlen, es sei denn, es ist eine andere Fälligkeit mit dem Kunden schriftlich vereinbart. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

(4) Bei einem Zahlungsverzug des Kunden sind wir ferner berechtigt, von Verträgen, soweit wir sie unsererseits noch nicht erfüllt haben, zurückzutreten, nachdem wir dem Kunden eine Nachfrist von 14 Tagen zur Erfüllung der fälligen Zahlungsverpflichtungen gesetzt und den Rücktritt angedroht haben.

(5) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

· § 6

· Versand und Lieferzeit

(1) Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich, es sei denn, wir haben einen bestimmten Liefertermin ausdrücklich vereinbart. Eine Lieferung der Ware innerhalb einer Woche nach der angegebenen oder vereinbarten Lieferzeit gilt als rechtzeitig. Wenn der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich ist, gilt die Bereitstellung der Ware in Verbindung mit der Benachrichtigung des Kunden als Vertragserfüllung. Fälle höherer Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen und dergleichen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit, sofern wir den Fall nicht zu vertreten haben. Wir geraten erst in Lieferverzug, wenn eine weitere vom Kunden schriftlich gesetzte Lieferfrist von mindestens 14 Tagen verstrichen ist und wir die weitere Verzögerung zu vertreten haben. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen uns ausgeschlossen.

(2) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz

· § 7

· Haftungsbeschränkungen

(1) Unsere Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

(3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Bilder. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

· § 8

· Datenschutz

Wir sind berechtigt, die in Bezug auf die Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.

· § 9

· Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

(3) Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen der Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.